AGB
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen hängen im Eingangsbereich für jeden zugänglich öffentlich aus. Jeder Gast, der das Lokal betritt, erklärt sich mit allen Punkten dieser Geschäftsbedingungen einverstanden.
1. Zutritt zur Franz Joseph Bar:
Der Besuch der Franz Joseph Bar steht allen Personen offen. Wir lehnen jede Diskriminierung nach Hautfarbe, Rasse, Geschlecht oder sonstigen derartigen Merkmalen ab.
Alkoholisierten Personen kann der Zugang zur Franz Joseph Bar verweigert werden.
2. Gäste, die mutwillig Einrichtungs- bzw. Dekorationsgegenstände zerstören oder beschädigen, haften für den entstandenen Schaden und werden mit Hausverbot belegt. In schwerwiegenden Fällen behalten wir uns das Recht einer Anzeige wegen Sachbeschädigung vor.
3. Personen, die versuchen, den reibungslosen, friedlichen Ablauf des Geschäftsbetriebs zu stören, andere Gäste oder Angehörige des Personals zu belästigen, bzw. tätlich anzugreifen, werden in jedem Falle mit Hausverbot belegt und müssen mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, bzw. Körperverletzung rechnen.
4. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
5. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen (insbesondere Sprengstoffen, Feurwaffen, Messer, Reizgas-Sprays, etc.) oder Gegenständen, die die Sicherheit der anderen Gäste, der Räumlichkeiten oder des Personals bedrohen können, ist in unseren Geschäftsräumen strengstens verboten. Gefährliche Gegenstände werden bei Entdecken im Lokal in jedem Fall einbehalten.
6. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und deren Verzehr im Lokal ist nicht gestattet. Das Zuwiderhandeln wird mit einem Hausverbot belegt. Darüber hinaus behalten wir uns die Geltendmachung eines Schadenersatzes zumindest in der Höhe eines pauschalierten Ersatzes in Höhe von EUR 50,00 sowie eines darüber hinausgehenden Schadens ausdrücklich vor.
7. Der Verkauf, bzw. das Mitführen von Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist in und vor unseren Geschäftsräumen strengstens verboten und führt jedenfalls zu einer polizeilichen Anzeige.
Das Zuwiderhandeln wird mit einem Hausverbot belegt.
8. Gutscheine: Pro Person und Öffnungstag ist nur ein Gutschein einlösbar. Bei Sonderveranstaltungen und in Verbindung mit Free Tickets sowie anderen Vergünstigungen werden ausgewählte Gutscheine nicht eingelöst. Geldauszahlung nicht möglich.